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Aktuelles!
Handlung erforderlich!
Der Mindestlohn steigt ab dem 01.01. 2026 auf 13,90 € / Stunde
Durch diese Erhöhung wird die Verdienstgrenze für Minijobs automatisch auf 603,00 € erhöht.
In Schleswig-Holstein gilt für die Gastronomie, nach Tarif der DEHOGA, ein einheitlicher branchenbezogener Mindestlohn von 14,97 € pro Stunde, der seit dem 1. Mai 2025 verpflichtend ist. Dieser ist gültig bis 30.06.2026 und liegt über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, der ab dem 1. Januar 2026 13,90 € brutto pro Stunde beträgt. Die Allgemeinver-bindlichkeit des Tarifvertrags sorgt dafür, dass er für alle Betriebe des Gastgewerbes gilt. Die Höhe der Verdienstgrenze für Minijobs bleibt bei der bundeseinheitlichen Grenze von 556,00 € für 2025 und 603,00 € für 2026.
Die Obergrenze für Midi Jobs bleibt bei 2.000,00 € und beginnt bei 604,00 €.
Wer noch mit einer offenen Schubladen-kasse arbeitet, muss täglich ein Tages-geldbericht führen. Das Finanzamt macht bei diesen Kassen verstärkt eine Kassennachschau.
Bei elektronischen Kassen muss die Kasse täglich abgerufen werden.
